Sonntag, 11. Juni 2017

[ #BERGFREI ] Info-Broschüre über das Wegerecht in Österreich: Berg frei – Weg frei?

Schon nach dem Ersten Weltkrieg wurde in einigen Bundesländern das freie Wegerecht oberhalb der Waldzone gesetzlich verankert, aber erst seit 1975 regelt das bundesweite Forstgesetz die freie Begehbarkeit des Waldes. 

Vor allem die Naturfreunde Österreichs, haben sich dafür intensiv eingesetzt und ist dieses Gesetz bis heute ein Meilenstein und ein Vorreiter in Sachen Commons. Mit diesem fortschrittlichen Gesetz ist die Waldfreiheit festgeschrieben worden, die nicht nur ein passives Aufenthaltsrecht des Menschen im Walde regelt sondern ihm auch ein gewisses Nutzungsrecht gewährt: Auch Beeren, Heilkräuter Pilze und Pflanzen dürfen im Maßen gesammelt werden.


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